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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Münster Yarn 26

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich des Münster Yarn Wollfestival.

2. Vertragsabschluss zwischen Aussteller:innen und Münster Yarn Wollfestival

Ein Vertragsabschluss kommt mit Annahme des Unternehmens und durch die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen des Münster Yarn Wollfestivals betreffend des Münster Yarn Wollfestivals durch die/den Aussteller:innen zustande.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verstehen sich alle Preise in Euro (EUR). In Bezug auf Standplatzgebühren verstehen sich die Preise für das Münster Yarn Wollfestival als Netto-Preise. Für Länder der EU gilt lt. §13b Abs. 2 UstG Entstehung der Steuer die Umkehr der Umsatzsteuerabgabepflicht (Reserve Charge Verfahren), sofern der Leistungsempfänger (Aussteller:in) über eine Umsatzsteuer-ID verfügt und diese zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung übermittelt hat. In diesem Falle muss die anfallende Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger im Land des Leistungsempfängers abgeführt werden. Münster Yarn Wollfestival behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Bewerbungsformular für das entsprechende Kalenderjahr.

4. Bezahlung und Stornierungsbedingungen Münster Yarn 26 – Standplatz für Aussteller:innen

Bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Standgebühr fällig. Das Unternehmen bietet den Ausstellenden ausschließlich die Zahlungsmöglichkeit mittels Rechnung an. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Münster Yarn 26 Wollfestival trägt dafür Sorge, dass der Rechnungsversand an alle Aussteller:innen rechtzeitig erfolgt. Eine vollständige Begleichung des Rechnungsbetrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am Münster Yarn 26 Wollfestival. Sollte eine vollständige Bezahlung der Rechnung nach vorheriger einmaliger Zahlungserinnerung nicht bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein, ist Münster Yarn 26 Wollfestival berechtigt, das säumige Unternehmen auszuschließen und Ausfallkosten in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages einzubehalten. Münster Yarn Wollfestival gibt dem Stornierenden keine Garantie der Neubesetzung des Standplatzes bzw. ist nicht verpflichtet, eine Nachbenennung durch den Stornierenden anzunehmen.

5. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen erfüllt Münster Yarn 26 Wollfestival seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz des Unternehmens.

5.1 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemäßen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und anfallender Gesamtarbeitsverträge erfolgt

6. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden sowie Diebstahl wird vollumfänglich ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

8. Markenrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und der Marke stehen dem Münster Yarn Wollfestival zu, oder es ist zu deren Nutzung durch die Inhaber:innen berechtigt worden. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der/die Aussteller:innen im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde vom Münster Yarn Wollfestival 26 explizit genehmigt. Verwendet der/die Aussteller:in im Zusammenhang Inhalte, Texte oder bildliches Material, die in Zusammenhang mit dem Münster Yarn Wollfestival stehen und denen  Dritte ein Schutzrecht haben, hat der/die Aussteller:in sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden (Urheberrechte). Vor Verwendung von Name, Logo, Wort-Bildmarke des Münster Yarn Wollfestivals ist die Erlaubnis schriftlich beim Münster Yarn Wollfestival einzuholen.

9. Datenschutz

Das Unternehmen darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Münster Yarn Wollfestival ergreift dabei Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der/die Aussteller:in erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch das Münster Yarn Wollfestival vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Münster Yarn Wollfestival auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen über Aussteller:innen und/oder Besucher:innen diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der/die Aussteller:in dieses nicht ausdrücklich untersagt, darf Münster Yarn Wollfestival die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

10. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmen jederzeit geändert werden. Für den/die Aussteller:in gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

11. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

14. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch das Münster Yarn Wollfestival, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist das Münster Yarn Wollfestival während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage an, kann Münster Yarn Wollfestival vom Vertrag zurücktreten und hat den Aussteller:innen bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen dem Deutschen Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig. Dem Unternehmen steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

Münster, 08.01.2026